Ralf Stoffels, Firmenchef der Biw in Ennepetal und Vizepräsident der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK), fordert bei dem Besuch der CDU-Bundestagsabgeordneten Cemile Giousouf den Abbau bürokratischer Hürden für die Anträge auf Beschäftigung eines Flüchtlings. "Das die Anträge auf Beschäftigung eines Flüchtlings bis zu einem halben Jahr dauere, ist nicht nachvollziehbar", so Stoffels, der momentan drei Asylbewerber aus Afghanistan, Bangladesh und Eritrea beschäftigt.
Volker Enkerts, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), im BAP-Serieninterview „Drei Fragen an…“
Die Beschäftigung von ca. 40 Leiharbeitnehmern, die für Aufräumarbeiten über ein Subunternehmen nach dem schwerwiegenden Brand im März eingestellt worden seien, soll der Grund für die eingereichte Klage beim Arbeitsgericht Oldenburg sein. Der Betriebsrat spricht von Behinderung seiner Arbeit, da er dazu nicht wie vorgeschrieben angehört wurde.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilte im Rahmen der sogenannten Vorrangprüfung rund 41.800 Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen eine Arbeitserlaubnis. Die BA hat damit bereits jetzt ca.2500 mehr Arbeitserlaubnisse erteilt, als im gesamten vorigen Jahr. Abgelehnt wurden seit Jahresanfang ca. 12.000 Anträge. Im Jahr 2015 waren es insgesamt rund 16.500.
In Deutschland sind nach einer IAB-Analyse fast eine Millionen Stellen unbesetzt. Besonders die Nachfrage nach Lehrkräften und Erziehern ist stark gestiegen. Arbeitsmarktforscher führen das auf den höheren Bedarf durch die Zuwanderung von Flüchtlingen zurück.
Beim Personalvermittler Adecco stehen trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten die Zeichen auf Wachstum. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Umsatz um zwei Prozent und der Überschuss um sieben Prozent. Adecco liegt mit diesem Ergebnis vor den Erwartungen der Analysten.
Die niederländische Firma Randstadt übernimmt das Stellenportal Monster für 429 Mio. Dollar. Randstad stärkt damit die eigene Position in den USA und erhält Zugriff auf eine etablierte Technologie-Plattform.
Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) spricht sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für eine Reform des Gesetzes aus. Sie stützt sich dabei auf Ergebnisse eines unabhängigen Evaluierungsgremiums. Demnach müssten Schutzlücken geschlossen werden, damit Menschen wirksamer gegen Diskriminierung vorgehen können.
Auf dem 38. Soziologie-Kongress an der Universität Bamberg sieht der Soziologe Olaf Struck die Gefahr, das durch die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes soziale Ungleichheit verstärkt werde. Der Zeitarbeitsbranche empfiehlt er, Zeitarbeitnehmer in Zeiten des Nichteinsatzes durch Weiterbildungen zu fördern, um diesem Effekt entgegenzuwirken.
In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28.07.2016 werden Bewerbungen als rechtmissbräulich eingestuft, wenn diese nur den Zweck haben, wegen angeblicher Diskriminierungen im Bewerbungsverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entschädigt zu werden. Diesem in der Vergangenheit gehäuft aufgetretenen Vorgehen sogenannter "AGG-Hopper" wird damit ein Ende gesetzt.
Sich online zu bewerben ist inzwischen Standard, aber der Aufwand für eine Bewerbung ist für Jobsuchende weiterhin hoch. 40 Prozent der Deutschen würden sich häufiger bewerben, wenn die Bewerbungsverfahren schneller und einfacher wären. Das zeigt die Studie „Jobwechsel 2016“ der ManpowerGroup Deutschland, für die im Juli 1.025 Bundesbürger befragt wurden. Die Nutzung neuer Kanäle wie Bewerbungs-Apps, die Job und Nutzer komfortabler zusammen bringen, könnte Abhilfe schaffen. 20 Prozent der Befragten stehen der Nutzung einer solchen App offen gegenüber.
Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im Juli zum zweiten Mal in Folge gestiegen. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) legte um 0,4 auf jetzt 103,2 Punkte zu. Sowohl die Aussichten für die Beschäftigung als auch für die Arbeitslosigkeit verbessern sich.
Betriebsratschef des Autobauers Daimler, Michael Brecht, plant mehr Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Vergabe von Werkverträge durchzusetzen. Ein erster Anlauf zur Einführung eines Mitbestspracherecht bei Daimler war 2013 gescheitert. Brecht will sich nicht auf den Gesetzgeber verlassen, sondern erreichen, dass die Branchen sich hier selbst organisiert.
Das Bundesverfassungsgericht hat insgesamt fünf Revisionsverfahren abgewiesen, bei denen Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis aufgrund des Vorliegens verdeckter Arbeitnehmerüberlassung eingeklagt hatten. Die fünf Verfahren betrafen alle den Daimler-Konzern und waren bis auf das Verfahren gegen die Daimler Tochter Evobus auch bereits in den Vorinstanzen gescheitert.
Flüchtlinge zügig und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren ist für Unternehmen, Politik und die Flüchtlinge selber ein harter Weg. Das gilt auch für hochqualifizierte Asyslbewerber, trotz Fachkräftemangels und hoher Einsatzbereitschaft der Betroffenen. Immer noch mangelt es in Deutschland an geeigneten Integrationstrukturen und -maßnahmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei der insgesamt 13 Verfassungsbeschwerden gegen das umstrittenen Tarifeinheitsgesetz zurückgewiesen. Die Beschwerdeparteien, zwei berufsständische Gewerkschaften, waren aus Sicht des Gerichts nicht beschwerdebefugt. Die Klagen waren damit unzulässig. Als Signal für die Bestätigung der Tarifeinheit sei dies aber nicht zu werten. In der Hauptsache wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich bis zum Ende des Jahres entscheiden.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass durch Vorliegen einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung bei betroffenen Arbeitnehmern kein Anspruch auf Festanstellung entsteht. Das BAG bestätigt damit das Urteil des LAG Baden-Würtembergs vom 07.05.2015, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass hier eine Regelungslücke im AÜG vorliegt. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Neuregelung von Zeitarbeit und Werkverträgen soll diese Lücke schließen.
Lufthansa und die Flugbegleitergewerkschaft Ufo haben ihren seit Jahren andauernden Tarifstreit nun beigelegt und sich geeinigt. Neben Lohnerhöhungen und Kündigungsschutz bis 2021 für die Flugbegleiter, darf Lufthansa bis 2023 keine Zeitarbeiter in den Fliegern einsetzen. Dafür kann die Lufthansa nun ihre geplante Betriebsrentenreform durchführen. Streiks dürfen erst nach vorhergehenden Schlichtungsgesprächen ausgerufen werden, was das Streikrisiko für die Lufthansa minimiert.
Am 1. Juli steigt der Mindestlohn für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Sowohl in West- als auch in Ostdeutschland steigt die Lohnuntergrenze auf 8,75 Euro. Es gibt künftig keine Entgeltdifferenzen mehr zwischen den beiden Regionen. Informationen zu zeitarbeitsrelevanten Mindestlöhnen finden Sie in unserem Kundenbereich in der Rubrik Tarifverträge > Branchen-Mindestlöhne
Frohe Kunde aus der VBG-Vertreterversammlung: Für das Jahr 2017 beschlossen die Mitglieder eine Senkung der Gefahrklasse von 7,97 auf 6,52 Punkte. „Das entspricht einem Minus um satte 18,2 Prozent“, freute sich Martin Gehrke, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender und Mitglied der VBG-Vertreterversammlung (Ausschuss Prävention).
Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2017 von brutto 8,50 Euro je Stunde auf 8,84 Euro steigen. Das hat die Mindestlohn-Kommission der Bundesregierung vorgeschlagen.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen