Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion das Verfahren zur Festsetzung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission. „Die Voraussetzungen für den Erlass der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung liegen nach Auffassung der Bundesregierung vor, sodass für Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Sozialversicherungsträger Rechts- und Planungssicherheit besteht“, schreibt sie unter anderem.
Die Bundesregierung plant keine Änderung bei der Erfassung von Saisonarbeitskräften. Das schreibt sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, in der diese genauere Auskünfte zur Situation der Saisonarbeitskräfte in Deutschland erfragt hatte.
Was bedeutet die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes für die Betriebe? Im Rahmen ihrer Konjunkturumfrage Herbst 2025 hat die DIHK für ein "Konjunktur Insight" die Auswirkungen auf die Unternehmen abgefragt.
Ein gesetzlicher Mindestlohn von 15 Euro und ein Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns: Darüber haben Sachverständige im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 12. Januar 2026 kontrovers diskutiert. Während Arbeitgebervertreter und einzelne Rechtswissenschaftler vor Eingriffen in die Tarifautonomie, Beschäftigungsrisiken und einer „Politisierung“ der Lohnfindung warnen, sehen Gewerkschaften und einige Arbeitsmarkt-Experten in der Verankerung des Referenzwerts im Mindestlohngesetz einen entscheidenden Schritt u.a. zu mehr Rechtsklarheit, Legitimation der Mindestlohnkommissions-Entscheidungen und einer armutsfesten Lohnuntergrenze.
Laut einer aktuellen Analyse der doctari GmbH geraten besonders medizinische Einrichtungen in ländlichen Regionen im Hinblick auf Personalengpässe stärker unter Druck, als in urbanen Regionen. Rund 75 Prozent aller ärztlichen Zeitarbeitseinsätze im Zeitraum Januar bis September 2025 erfolgten außerhalb urbaner Räume. Im Pflegebereich lag der Anteil bei 57 Prozent. Die Analyse unterstreicht, das ohne Zeitarbeitskräfte die medizinische Versorgung vieler ländlicher Regionen schon heute nicht mehr vollumfänglich sichergestellt wäre. Ursachen seien neben Ärztemangel auch der demografischer Wandel und die zu erwartenden Folgen der Krankenhausreform, die besonders Kliniken außerhalb der Ballungszentren treffen.
Plattformen wie Zenjob oder Jobvally vermitteln Studierende an Unternehmen für Jobs mit geringer Stundenzahl. Laut Zenjob-Mitgründer und Managing Director Frederik Fahning habe sich das Gechäft mittlerweile verändert. War man anfangs eher für kurzfristige Vermittlungen bei spontanen Personalengpässen zuständig, seien mittlerweile die vermittelten Einsätze langfristiger auf mehrere Wochen oder Monate ausgelegt.
Das Wolfsburger VW-Werk will zum Ende des Jahres 300 Zeitarbeitnehmer durch Stammkräfte aus anderen Werken ersetzen.
ifo Konjunkturumfragen zeigen, dass die häufigste Reaktion von Unternehmen auf die Anhebung des Mindestlohns Preiserhöhungen sind, wenngleich seltener als 2022. Stattdessen plant ein merklich höherer Anteil der Befragungsteilnehmenden eine Reduzierung der Beschäftigtenzahl sowie der Investitionen. Viele der direkt betroffenen Unternehmen erwarten eine geringere Profitabilität und höhere Einkaufspreise.
Mit seinem Buch „Karrierebooster Zeitarbeit“ legt Dr. Timm Eifler, Geschäftsführer der hanfried GmbH, einen praxisorientierten Leitfaden vor, der sowohl für Arbeitssuchende und Quereinsteiger als auch für Unternehmen wertvolle Impulse liefert. Das Werk will Vorurteile gegenüber der Zeitarbeit aufbrechen und darstellen, wie eine faire, professionelle und zukunftsorientierte Personaldienstleistung heute aussehen kann.
Statistische Werte zeigen, dass in der vorweihnachtlichen Hochsaison ca. 50.000 flexible Arbeitskräfte mehr beschäftigt sind, als im Rest des Jahres. Dies zeigt die strukturell wichtige Rolle von Zeitarbeit.
Die Mindestlöhne in der Altenpflege sollen auch in den kommenden zwei Jahren steigen. Die Bundesregierung begrüßt die Empfehlung der Pflegekommission. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen.
Aufgrund von Budgetkürzungen plant die Stadt Chemnitz weniger befristete Mitarbeiter im Winterdienst einzustellen und stattdessen Engpässe durch Zeitarbeitnehmer auszugleichen.
Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) hat am Dienstag mitgeteilt, dass der Landespflegeausschuss Berlin die Nutzung ihres Mustervertrags "Zeitarbeit in der Pflege" empfohlen hat. Ziel des Mustervertrages sei es, in den Einrichtungen die Mindeststandards für Pflegebedürftige zu sichern und negative Folgen von Zeitarbeit zu begrenzen.
In diesem Artikel warnt Daniel Stelter, Gründer des auf Strategie und Makroökonomie spezialisierten Diskussionsforums beyond the obvious, davor, die Erhöhung des Mindestlohns weiter voranzutreiben. Er sieht in der Verbindung eines aktuell schwachen Produktivitätswachstums mit immer weiter steigenden Löhnen die Gefahr einer Verschlechterung der Lohnstückkosten. Laut Einschätzung des Sachverständigenrates sei dies mit einer der Hauptgründe waum die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zurückgehe. Der Mindestlohn wäre somit neben den Energiepreisen ein weiterer relevanter Krisenverstärker.
compleet, der führende Anbieter von Vendor Management Software (VMS) für Fremdpersonal im deutschsprachigen Raum, kooperiert ab sofort mit TIME JOB, dem spezialisierten ERP-Anbieter für Personaldienstleister. Ziel der Partnerschaft ist es, Zeitarbeitsfirmen eine durchgängig digitale Lösung von der Disposition über das Recruiting bis hin zur Lohnabrechnung anzubieten – integriert, automatisiert und zukunftssicher.
Der Vorschlag der Mindestlohnkommission und die Rechtsverordnung der Bundesregierung zur Anpassung des Mindestlohns für 2026 basieren zu einem großen Teil auf einer EU-Richlinie, die Kritierien zur Bestimmung eines angemessenen Mindestlohns festlegt. Diesen Teil der Richtlinie hat der EuGH für unwirksam erklärt. Laut Urteil des EuGH darf die EU den Mitgliedstaaten keine Kriterien vorschreiben, die bei der Festlegung und Aktualisierung der Mindestlöhne zwingend berücksichtigt werden müssen. Laut Adam Sagan, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bayreuth, "bestehen daher erhebliche Zweifel, dass die Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2026 rechtswirksam ist".
Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs darf der EU-Gesetzgeber keine Kriterien für die Festlegung angemessener Mindestlöhne definieren. Dies sei ein unmittelbarer Eingriff in die Festsetzung des Arbeitsentgelts, für das nach den EU-Verträgen jedoch die Mitgliedstaaten zuständig sind.
In seiner Analyse stellt der Kolumnist Diego Faßnacht dar, wie fünf wirtschaftliche Indikatoren das Dilemma der deutschen Wirtschaft aufzeigen: Vom Rückgang der Investitionsquote über stagnierende Produktivität bis hin zu rasant steigenden Mindestlöhnen werden zentrale Daten präsentiert, die auf einen sinkenden Wohlstandsgewinn deuten.
Der durch seinen brisanten Fachaufsatz bekannt gewordene Professor für Arbeitsrecht Christian Picker erklärt in diesem mdr-Interview, warum der festgelegte Mindestlohn nichtig sein könnte, warum die Bundesregierung das juristische Problem nicht selbst erkannt hat und was die aktuelle Lage für Arbeitgeber bedeutet.
Zum Jahresbeginn ist eine weitere Anhebung des Mindestlohns vorgesehen. Nach Einschätzung des Arbeitsrechtsprofessors Christian Picker von der Universität Tübingen entspricht der Anpassungsvorschlag der Mindestlohnkommission nicht dem Mindestlohngesetz und greife damit ungerechtfertigt in die Tarifautonomie ein. In dem Fall wäre auch die Verordnung der Bundesregierung und somit die Mindestlohnerhöhung unwirksam.
Ein neuer Fachaufsatz stellt die Rechtmäßigkeit der jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen Anhebungen der Lohnuntergrenze auf 13,90 € (2026) und 14,60 € (2027) infrage. Aus Sicht des Verfassers und Arbeitsrechtlers Christian Picker von der Universität Tübingen habe sich die Mindestlohnkommision in ihren Beratungen an Kriterien orientiert, die nicht dem Mindestlohngesetz entsprechen. In seinem Fachaufsatz kommt er daher zu dem Schluß, dass der Kommissionsbeschluss und damit auch die Mindestlohnverordnung der Regierung ungültig seien.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen