Pressespiegel

Zusammenstellung aktueller Nachrichten

Quelle: BR  

Sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften wollen die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt vorantreiben. Uneinigkeit besteht aber weiterhin beim Thema Zeitarbeit. Hier gilt für die Beschäftigung von Asylbewerber aktuell eine Sperre von 15 Montaten.

Erstellt: 17.06.2016
Quelle: BAP – Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.  

Änderung der Fachlichen Hinweise durch die Bundesagentur für Arbeit Am 20. Mai 2016 hat die Bundesagentur für Arbeit die Hinweise zur Gewährung von Eingliederungszuschüssen an Unternehmen der Zeitarbeit angepasst.

Erstellt: 09.06.2016
Quelle: Saarländischer Rundfunk  

Nach Verhandlungen des Betriebsrates mit dem Europäischen Ford Management hat das Fordwerk in Saarlouis 400 Zeitarbeitnehmer übernommen. Davon erhalten 170 Zeitarbeitnehmer eine Festeinstellung und 270 einen befristeten Vertrag.

Erstellt: 04.06.2016
Quelle: Die Bundesregierung  

Die Ansprüche von Leiharbeitnehmern werden gestärkt. Der Missbrauch bei Werkverträgen wird verhindert. Das sehen die vom Kabinett auf den Weg gebrachten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vor.

Erstellt: 01.06.2016
Quelle: IAB – Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung  

Im Jahr 2015 arbeitete rund die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag gilt. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von rund 15.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Erstellt: 01.06.2016
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales  

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf, um Missbrauch zu verhindern Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Die Leiharbeit wird auch zukünftig die nötige Flexibilität für Auftragsspitzen oder Vertretungen bieten, der Verdrängung von Stammbelegschaften wird jedoch entgegengewirkt. Ebenso wird verhindert, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer dauerhaft zu niedrigeren Löhnen als die Stammbeschäftigten in der Einsatzbranche eingesetzt werden. Durch die gesetzliche Klarstellung, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, und die Pflicht Leiharbeit offenzulegen, werden missbräuchliche Umgehungen des Arbeits- und Sozialrechts durch vermeintliche Werkverträge verhindert. Auch die Stärkung der Betriebsräte durch Klarstellung der Informationsrechte trägt hierzu bei.

Erstellt: 01.06.2016
Quelle: Handelsblatt – Rechtsboard (Gastautor: Jörn Kuhn)  

Die AÜG-Reform sieht eine starre Frist bei der Überlassung von Zeitarbeitnehmern vor, was in der Praxis zu Schwierigkeiten führt. Gastautor und Rechtsanwalt Jörn Kuhn zeigt Möglichkeiten auf, wie man Fremdpersonaleinsätze zukünftig durchführen kann, um praktikable und lukrative Geschäftsmodelle zu erhalten.

Erstellt: 31.05.2016
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung (Autor: Sven Astheimer)  

Sven Astheimer, Wirtschaftsjournalist der F.A.Z.,  kommentiert das anstehende Gesetz zur Regelung der Zeitarbeit.

Erstellt: 30.05.2016
Quelle: Hannoversche Allgemeine (Autorin: Simone Rothe)  

Das Bundesarbeitsgericht hat eine Grundsatzentscheidung zum Mindestlohn getroffen. Demnach können Sonderzahlungen wie Urlaub- und Weihnachtsgeld unter bestimmten Voraussetzungen dem Mindestlohn angerechnet werden.

Erstellt: 26.05.2016
Quelle: Süddeutsche Zeitung / dpa

In dem erwarteten ersten Urteil seit Einführung des Mindestlohns geht es um zwei Fragen: Zum einen, ob Sonderleistungen wie Urlaub und Weihnachtsgeld bei der Mindestlohnberechung miteinbezogen werden dürfen und zum anderen, ob für Mehrarbeits- und Nachzuschläge nicht ebenfalls der gesetzliche Mindestlohn gelten müsse. Das BAG will bei diesen zwei grundsätzlichen Fragen, die im Mindestlohnbereich immer wieder eine Rolle spielen, Klarheit schaffen.

Erstellt: 25.05.2016
Quelle: Hannoversche Allgemeine / dpa

Laut einer Veröffentlichung des DGB Hannover ist die Zahl der Zeitarbeitnehmer in Niedersachsen seit Einführung der Hartz IV Gesetze um das dreifache gestiegen. Zudem kritisiert der DGB die Nutzung von Zeitarbeit und Werkverträgen, um Tarifverträge zu unterlaufen, Lohnkosten zu senken oder Zeitarbeitnehmer als Streikbrecher einzusetzen. Zur geplanten Regulierung der Zeitarbeit und Werkverträge sagt der DGB-Bezirksvorsitzende Tölle: „Es liegt ein Entwurf vor, der alles beim Alten lässt, ohne Verbesserungen. Das Thema bleibt deshalb auf unserer Tagesordnung“.

Erstellt: 25.05.2016
Quelle: Südwest Presse (Autor: Dieter Keller)

Bundesarbeitsminsterin Andrea Nahles hat mit ihren Arbeitsmarktreformen viele Ziele der SPD umgesetzt und damit die Agenda 2010 in einigen Punkte angepasst und korrigiert. Dieter Keller gibt in seinem Leitartikel in der Südwest Presse einen Überblick über die bereits umgesetzten, geplanten und aus seiner Sicht nötigen Reformen.

Erstellt: 25.05.2016
Quelle: manager magazin (Autor: Stefan Nägele)

Nach Meinung des Anwalts und Arbeitsrechtlers Stefan Nägele wird die Neuregelung von Zeitarbeit und Werkverträgen den Missbrauch nicht stoppen. Stattdessen wird es zu einer Mehrbelastung der Arbeitsgerichte  kommen. Den Zeitarbeitnehmern werden durch Vermeidungsstrategien der Unternehmen letzten Endes mehr Nachteile als Vorteile entstehen.

Erstellt: 20.05.2016
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung (Autor: Sven Astheimer)

Die Zeitarbeitsbranche rechnet für das Jahr 2016 nur noch mit einem geringen Marktzuwachs. Als Ursache sieht sie vor allem die geplante Regulierung der Zeitarbeit und Personalengpässe.

Erstellt: 17.05.2016
Quelle: Rechtsboard/Handelsblatt (Autor: Dr. Alexander Bissels)

Die Koalition hatte sich am 10.05.2016 auf Änderungen am Gesetzentwurf zur AÜG-Reform geeinigt. Dr. Alexander Bissels, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle, fasst im Blog "Rechtsboard" des Handelsblatts die Änderungen zusammen und erklärt die Bedeutung für die Zeitarbeitsbranche.

Erstellt: 13.05.2016
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung (Autor: Sven Astheimer)

Wie die F.A.Z. berichtet hat  die Koalition  einen Kompomiss bei der Regulierung der Zeitarbeit gefunden. Der Artikel beschreibt die herausgehandelten Änderungen des Entwurfs und ihre Bedeutung für die Branche.

Erstellt: 11.05.2016
Quelle: BAP - Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.

„AÜG-Entwurf in seinen Konsequenzen nicht zu Ende gedacht“ Nach dem Treffen der großen Koalition am gestrigen Abend ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ final beschlossen worden. In Kürze wird der Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet. Zu diesem Entwurf erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP): „Die wichtigsten Eckpunkte – Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal Pay nach 9 Monaten – sind, wie nach Koalitionsvertrag zu erwarten war, von der großen Koalition beschlossen worden. Als höchstproblematisch bewerte ich jedoch, dass bislang keine klare Definition von Equal Pay getroffen wurde und damit Personaldienstleister massiver Rechtsunsicherheit ausgesetzt werden. Die Politik stiehlt sich so aus der Verantwortung, indem sie den Arbeitsgerichten die Entscheidung überlässt, was genau unter Equal Pay zu verstehen ist. Verschärft wird diese Situation für die Personaldienstleister außerdem dadurch, dass harte Sanktionen für den Fall vorgesehen sind, in denen gegen Equal Pay – auch unwissentlich – verstoßen wird: Es kann nicht sein, dass bereits kleine Fehler zum Verlust der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis führen können und Personaldienstleister mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro rechnen müssen. Hier muss zwingend ein Ermessensspielraum eingeführt werden, damit Personaldienstleister nicht leichtfertig in ihrer Existenz gefährdet werden."

Erstellt: 11.05.2016
Quelle: iGZ - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.

Gestaltungsspielräume bleiben weitgehend erhalten Der Koalitionsgipfel im Bundeskanzleramt hat sich nunmehr nach längerem Streit auf neue Zeitarbeitsregelungen verständigt. Zu dieser Einigung nimmt der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) wie folgt Stellung: "Positiv ist, dass die Forderung des iGZ umgesetzt wurde, die Branchenzuschlagstarifverträge unangetastet zu lassen, die ein Lohnangleichungssystem ab vier bzw. sechs Wochen in fünf Stufen bis zum neunten Einsatzmonat vorsehen. Diese bisherigen Tarifvereinbarungen der Sozialpartner (Tarifgemeinschaft beim DGB / Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit, iGZ und BAP) in der Zeitarbeit bleiben also uneingeschränkt erhalten. Auch die Verkürzung der anzurechnenden Unterbrechungszeiten von sechs auf drei Monaten war ein dringendes Anliegen unseres Verbandes und wird jetzt aufgegriffen," erklärt iGZ-Tarifverhandlungsführer Sven Kramer.

Erstellt: 11.05.2016
Quelle: RP Online / dpa

In der Beratungsrunde der Koalitionsspitzen zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen wurde am gestrigen Abend eine Einigung erzielt. Damit ist für den Gesetzentwurf der Weg ins Kabinett frei.

Erstellt: 10.05.2016
Quelle: Zeit Online (afp)

Die Spitzen der Koalition wollen am Dienstagabend zusammenkommen und über das kontroverse Thema Zeitarbeit beraten.

Erstellt: 09.05.2016
Quelle: BAP – Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.

10. Edgar Schröder-Unternehmerforum für Personaldienstleister Welche Chancen und Risiken werden sich durch das neue Gesetz für die Zeitarbeit für Zeitarbeitnehmer, Personaldienstleister und Kundenunternehmen ergeben? Wo steht das Gesetzgebungsverfahren derzeit? Und was bedeutet die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) für den Abschluss künftiger Tarifverträge? Diese Themen standen im Mittelpunkt des Vortrags von Thomas Bäumer, Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), Vorsitzender der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und Präsidiumsmitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), auf dem 10. Edgar Schröder-Unternehmerforum am vergangenen Dienstag in Fulda.

Erstellt: 21.04.2016