Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 31. Mai 2023 in Erfurt höchstrichterlich entschieden, dass der Gesamtschutz für Zeitarbeitskräfte in Deutschland gewährleistet ist. Diese Entscheidung, die bislang nur als Pressemitteilung vorlag, hat viel Aufmerksamkeit erfahren.
≡ Link auf TOP-INFO vom 31.05.2023 - Zeitarbeitstarifverträge sind wirksam!
Nun liegen die Entscheidungsgründe des 5. Senats vor. Der amtliche Leitsatz lautet:
Das vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) mit der Gewerkschaft ver.di geschlossene Tarifwerk zur Leiharbeit, das vom Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts (§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG bzw. § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG aF) „nach unten“ abweicht, genügt den unionsrechtlichen Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 Richtlinie 2008/104/EG.
Wir werden unsere Beratungsvertragskunden in den kommenden Tagen über die relevanten Aspekte in der Urteilsbegründung informieren.