BAG: Zeitarbeitstarifverträge sind wirksam!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 31. Mai in Erfurt höchstrichterlich entschieden, dass der Gesamtschutz für Zeitarbeitskräfte in Deutschland gewährleistet ist.

Die geltenden Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche würden nicht dem EU-Recht widersprechen, begründete der Fünfte Senat seine Entscheidung. Es seien wirksame Regelungen getroffen worden, um von dem Gleichstellungsgrundsatz abweichen zu können.

Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor am 15. Dezember 2022 entschieden, dass Zeitarbeitnehmer nur dann schlechter bezahlt werden dürfen, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag ausgeglichen wird, bspw. durch zusätzliche Urlaubstage. Ein solcher Ausgleich ist nach Ansicht des BAG der im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verankerte Anspruch auf die Fortzahlung von Entgelt in „verleihfreien“ Zeiten, vgl. § 11 Absatz 4 AÜG. Die BAG-Richter stellen ausdrücklich klar, dass anders als in einigen anderen europäischen Ländern verleihfreie Zeiten nach deutschem Recht auch bei befristeten Leiharbeitsverhältnissen stets möglich sind, etwa wenn – wie im zugrundeliegenden Streitfall – die Zeitarbeitnehmerin nicht ausschließlich für einen bestimmten Einsatz eingestellt wird oder der Entleiher sich vertraglich ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Leiharbeitnehmer vorbehält. Das iGZ-Tarifwerk gewährleistet die Fortzahlung der Vergütung in verleihfreien Zeiten.

Link auf PM des BAG

Zu diesem Grundsatzurteil äußert sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) wie folgt:

„Wir setzen nach wie vor auf eine vertrauensvolle Sozialpartnerschaft mit den DGB-Gewerkschaften und stehen auch weiterhin für die Tarifautonomie. Seit 20 Jahren haben wir auf dieser Basis regelmäßig gemeinsam Tarifwerke vereinbart und weiterentwickelt, in denen stets die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt wurden. Das soll auch so bleiben“, reagierte Sven Kramer, Verhandlungsführer der VGZ und stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender, auf die BAG-Entscheidung.

Link auf PM des iGZ