Fleischindustrie: Durch Werkverträge Ökostromabgabe gespart
Nach dem Erneuerbare Energie-Gesetz (EEG) zahlen förderwürdige Unternehmen mit besonders hohem Strombedarf nur eine geringere oder gar keine Ökostromabgabe. Dazu gehören auch Betriebe aus der Fleischindustrie. Laut eines Artikels der taz umgehen einige Fleischbetriebe die EEG-Umlage mithilfe von Werkverträgen. Die Lohnkosten von Werkvertragsmitarbeitern werden nicht in die zur Bemessung der Förderwürdigkeit herangezogene Bruttowertschöpfung einberechnet.