VOICE fordert IT-Freiberufler und -Berater von den Regelungen des AÜG zu befreien
Die zum 1. April 2017 in Kraft getretenen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sind in den Augen von VOICE – IT-Bundesverbands der IT-Anwender e.V. für IT-Anwenderunternehmen sowie für IT-Freiberufler und -Berater kontraproduktiv. Sie torpedieren nicht nur die sich gerade neu entwickelnden agilen Arbeitsformen in IT-Projekten, sondern führen auch zu einer großen Verunsicherung der auftraggebenden Unternehmen. Deshalb fordert der Bundesverband der IT-Anwender, das AÜG um eine Regelung zu erweitern, die Freiberufler und Berater über einer gewissen Honorargrenze von den Gesetzesbestimmungen ausnimmt.