Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die Klagen einiger Gewerkschaften gegen das umstrittene Tarifeinheitsgesetz abgewiesen. Das von Arbeitsminsterin Andrea Nahles eingeführte Tarifeinheitsgesetz bleibt also in seinen Grundzügen bestehen. Nachgebessert hatten die Richter dabei nur den Schutz kleinerer Spartengewerkschaften.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung / dpa