Erhöhung des Mindestlohns auch für Zeitarbeiter ohne Tarif
Die Bundesregierung hat eine neue Mindestlohn-Verordnung beschlossen. Damit erhalten auch tarifungebundene Zeitarbeitnehmer die durch die Tarifpartner bereits Ende letzten Jahres festgelegten Mindestlohnerhöhungen. Somit gelten diese nun deutschlandweit für alle Zeitarbeitnehmer.