IG Metall Berlin: Die Leiharbeit zu regeln bleibt unsere Aufgabe

Das am 1. April 2017 in Kraft getretene Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist umstritten. Wichtige Forderungen der IG Metall sind nicht ins Gesetz eingeflossen. Und die Berichterstattung liegt falsch, wenn sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Festanstellung nach 18 Monaten behauptet. Die Materie ist komplex. Und die IG Metall steht fest an der Seite aller Leihbeschäftigten

Quelle: IG Metall Berlin