Seit Inkrafttreten der AÜG-Reform gilt in der Zeitarbeit eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall und die IG Metall haben sich jetzt auf eine Ausnahmeregelung geeinigt. Diese macht es möglich Zeitarbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie bis zu 48 Monate zu überlassen, sofern der Betriebsrat zustimmt.