Werkvertrag oder Zeitarbeit im Handwerk - Klare Abgrenzung wichtig

Auch in Handwerksbetrieben ist der Einsatz von Frempersonal von Zeit zu Zeit notwendig. Bei der Nutzung von Werkverträgen oder Zeitarbeit ist aber eine klare Abgrenzung wichtig. Den Einsatzbetrieben drohen sonst schnell hohe Geldbußen. Das gilt insbesondere mit Inkrafttreten der AÜG Reform zum 01.04.2017, da dann die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis auf Vorrat nicht mehr genutzt werden darf. Dieser Beitrag gibt Hinweise für Handwerksbetriebe, auf was zu achten ist.

Quelle: handwerk.com