Rechtsunsicherheit Scheinselbstständigkeit: Folgen für Selbstständige und Auftraggeber

Mit dem Inkrafttreten der AÜG-Reform zum 1. Aptil 2017 steigt das Risiko bei Selbstständigen und Auftraggebern der Scheinselbstständigkeit bezichtet zu werden. Der bisherige Rettungsanker "Zeitarbeit auf Vorrat" greift nicht mehr. Viele Unternehmen scheuen sich schon jetzt vor dem Risiko Selbstständige zu beschäftigen und lösen bisherige Verträge auf. Als alternatives Arbeitsvertragsverhältnis wird meist auf Zeitarbeit zurückgegriffen. Diese Alternative kommt aber für viele Selbstständige nicht infrage.

Quelle: Computerwoche (Autorin: Christa Weidner)