Gleichbehandlung von Schwesternschaften und Zeitarbeitsbranche gefordert
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) wundert sich über den eilig zwischen Deutschen Rotem Kreuz (DRK) und Bundesarbeitsministerium (BMAS) ausgehandelten Kompromiss zum Erhalt des Modells der DRK-Schwesternschaften. Das Bundesarbeitsgericht hatte zuvor festgestellt, dass der Einsatz von DRK-Schwestern in der Pflege als Arbeitnehmerüberlassung zu werten sei. Geeinigt haben sich DRK und BMAS darauf, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nur teilweise gilt. Insbesondere die neu für die gesamte Zeitarbeitsbranche eingeführte Höchstüberlassungsdauer soll für die DRK-Schwestern aber nicht gelten.