Die geplante Reform des Teilzeitgesetzes sieht ein Rückkehrrecht für Beschäftigte von Teilzeit in Vollzeit in Betrieben mit 15 oder mehr Mitarbeitern vor. Wirtschaft und Teile der Union finden diese Neuregleung bürokratisch und kostspielig. Sie fordern eine Erhöhnung des Grenzwerts der Mitarbeiterzahl auf 50 oder 200 und Nachbesserungen im Detail.