BAG-Urteil: Zeitarbeiter bei Ford erhalten Nachschläge in Millionenhöhe

Das Bundesarbeitgericht hat entschieden, dass für Zeitarbeitnehmer, die bei Ford in der Motorenproduktion eingesetzt waren, der Tarif der Metall- und Elektroindustrie gelte. Sie hätten damit ein Anrecht auf die dort vereinbarten Branchenzuschläge. Die rund 60 betroffenen Zeitarbeitnehmer erhalten dadurch jeweils Nachschläge von bis zu 30.000 Euro. Die Gewerkschaft IG Metall sieht dieses Urteil als Präzedensfall und ermutigt Zeitarbeitnehmer aus dem Kölner Raum und ähnlichen Einsatzbereichen die Branchenzuschläge nachzufordern.