Kliniken könnten zigtausende Pflegekräfte verlieren

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts verlieren die ca. 25.000 DRK-Schwestern arbeitsrechtlich ihren Sonderstatus, wodurch künftig das AÜG auf sie angewendet wird. Das könnte für viele Krankenhäuser und Heime gravierende Folgen haben, da DRK-Schwestern nur noch zeitlich begrenzt eingesetzt werden dürften. Eine Ausnahmeregelung von Seiten der Bundesregierung ist jedoch schon auf dem Weg.