Das Meldeportal-Mindestlohn des Zolls zur Anmeldung von nach Deutschland entsandten ausländischen Arbeitnehmern ist seit dem 1. Januar 2017 erfolgreich am Start.
Arbeitnehmer, die aus dem Ausland entsandt werden, müssen in Deutschland Mindestlohn erhalten. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, müssen ihre Arbeitnehmer dem Zoll melden und versichern, dass sie die entsprechenden Arbeitsbedingungen einhalten.
Seit Beginn des Jahres können diese Meldungen mithilfe des Meldeportals-Mindestlohn komfortabel und unkompliziert online abgeben werden.