Der Bundesrat hat dem neuen AÜG zugestimmt. Damit wird die Zeitarbeit künftig strenger reguliert. Das Gesetz tritt am 1. April 2017 in Kraft und sieht für Zeitarbeitnehmer u. a. anderem Equal Pay nach 9 Monaten und eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten vor.