AÜG-Reform: Keine Entwarnung für (IT-)Beratungsbranche
Vor einigen Wochen hatte die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 19. Oktober 2016 zur AÜG Reform bei Verbänden in den Medien Entwarnsnungsmeldungen für die IT- und Beratungsbranche ausgelöst. Eine Passage der Empfehlung war dahingehend interpretiert worden, dass es keine Einschränkungen für das Projektgeschäft geben werde. Ein späterer Satz der Empfehlung stellt jedoch klar, dass es keine Ausnahmeregelung für die IT- und Beratungsbranche geben werden: "[…] dass mit der Definition der Arbeitnehmerüberlassung in § 1 Absatz 1 Satz 2 AÜG die derzeitige Rechtslage nicht geändert werden solle […]".