EuGH: Keine Entschädigung bei Scheinbewerbung

In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28.07.2016 werden Bewerbungen als rechtmissbräulich eingestuft, wenn diese nur den Zweck haben, wegen angeblicher Diskriminierungen im Bewerbungsverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entschädigt zu werden. Diesem in der Vergangenheit gehäuft aufgetretenen Vorgehen sogenannter "AGG-Hopper" wird damit ein Ende gesetzt.

Quelle: Haufe