Die Beschäftigung von ca. 40 Leiharbeitnehmern, die für Aufräumarbeiten über ein Subunternehmen nach dem schwerwiegenden Brand im März eingestellt worden seien, soll der Grund für die eingereichte Klage beim Arbeitsgericht Oldenburg sein. Der Betriebsrat spricht von Behinderung seiner Arbeit, da er dazu nicht wie vorgeschrieben angehört wurde.