Spätestens nach neun Monaten sollen Leiharbeiter den gleichen Lohn wie Stammarbeiter bekommen: Das möchte die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (18/9232) erreichen, den der Bundestag am Donnerstag, 22. September 2016, erstmals beraten wird.