5. Potsdamer Rechtsforum: Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes scharf kritisiert

„Es ist schon paradox“, fasste Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), zusammen: „Alle Welt diskutiert darüber, dass Arbeit flexibler, vernetzter und digitaler wird. Und genau jetzt muss die Zeitarbeitsbranche gegen ein Gesetz kämpfen, dass die Branche weiter reguliert, bürokratisiert und dadurch Flexibilität einschränkt.“ Beim 5. Potsdamer Rechtsforum ging er in seinem Grußwort vor rund 300 Teilnehmern auf die geplante Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein. „Die Politik nimmt kleine Einzelfälle zum Anlass, der ganzen Branche neue Hürden aufzubürden“, ärgerte er sich. In der Vergangenheit hätten die Tarifpartner immer wieder bewiesen, dass sie in der Lage seien, Fairness und Flexibilität zusammenzubringen. Der Gesetzgeber hingegen schaffe immer neue starre Korsettstangen. Stolz forderte die Bundesregierung auf, den Tarifpartnern die nötige Beinfreiheit zu lassen und die Tarifautonomie nicht weiter einzuschränken.

„Die Einsatzbranche darf, aber kann nicht. Die Zeitarbeitsbranche darf nicht, aber könnte“, kommentierte Prof. Dr. Martin Franzen, Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, die geplante Beschränkung auf Tarifverträge der Einsatzbranche bei der Höchstüberlassungsdauer. Das Fazit von Franzen fiel auf Basis seiner Analysen dementsprechend vernichtend aus: Der Gesetzentwurf wolle mit den Regelungen dem Missbrauch der Zeitarbeit begegnen und sie auf ihre Kernfunktionen reduzieren. „Allerdings bleibt der Gesetzgeber die Definition schuldig, was Missbrauch überhaupt ist und was er unter den Kernfunktionen der Zeitarbeit versteht. Die Zeitarbeitnehmer verlieren ihren Schutz nach 18 Monaten“, urteilte der Referent und ergänzte: „Das ist unzulässig, wenn der Gesetzgeber gleichzeitig den Gleichheitsgrundsatz verwirklicht. Das erscheint mir nicht sachgerecht.“

Quelle: iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.