Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur geplanten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vertrat Sven Kramer, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender, die Zeitarbeitsbranche. Erneut wurden ernsthafte Bedenken daran geäußert, ob die Tariföffnungsklausel zur maximalen Höchstüberlassungsdauer konform mit dem Verfassungsrecht sei. Die wichtigsten Statements gibt es hier.