Gesetzesänderungen für die Zeitarbeit: Bundestag hat heute neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ beschlossen. Kernpunkte des Gesetzes sind eine Equal Pay-Vorschrift nach neun Monaten Überlassung an denselben Einsatzbetrieb und eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten bei Einsätzen im selben Kundenunternehmen. Der Bundesrat wird sich abschließend im November, wahrscheinlich am 4.11., mit dem Gesetz beschäftigen.

Quelle: BAP – Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.