iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz: „Trotz berechtigter Kritik nach vorne schauen"

Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat den Namen „Reform" nicht verdient

„Zu viel neue AÜG-Bürokratie, kein erkennbarer Vorteil für Zeitarbeitskräfte und illusionsbehaftete Annahme einer Übernahmeautomatik. Dieses neue Gesetz hat nicht den Namen Reform verdient", kritisierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz das vom Bundestag in der letzten Woche beschlossene Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Nunmehr bleibe zu hoffen, dass sowohl die Bundesagentur für Arbeit in den neu zu erlassenen Durchführungsanweisungen als auch die Tarifparteien der Einsatz- und Zeitarbeitsbranche gemeinsam versuchen werden, vorhandene Auslegungsprobleme sowie die gesetzlichen Öffnungsklauseln praxisgerechter auszugestalten.

Quelle: iGZ - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.