Verdeckte Zeitarbeit: Daimler-Konzern in weiteren Revisionsverfahren erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht hat insgesamt fünf Revisionsverfahren abgewiesen, bei denen Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis aufgrund des Vorliegens verdeckter Arbeitnehmerüberlassung eingeklagt hatten. Die fünf Verfahren betrafen alle den Daimler-Konzern und waren bis auf das Verfahren gegen die Daimler Tochter Evobus auch bereits in den Vorinstanzen gescheitert.Quelle: JUVE (Autor: Ulrich Baeck)