Tarifeinheitsgesetz: Zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei der insgesamt 13 Verfassungsbeschwerden gegen das umstrittenen Tarifeinheitsgesetz zurückgewiesen. Die Beschwerdeparteien, zwei berufsständische Gewerkschaften, waren aus Sicht des Gerichts nicht beschwerdebefugt. Die Klagen waren damit unzulässig. Als Signal für die Bestätigung der Tarifeinheit sei dies aber nicht zu werten. In der Hauptsache wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich bis zum Ende des Jahres entscheiden.

Quelle: Stuttgarter Zeitung (Autor: Matthias Schiermeyer)