BAG: Keine Übernahmepflicht bei verdeckter Zeitarbeit

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass durch Vorliegen einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung bei betroffenen Arbeitnehmern kein Anspruch auf Festanstellung entsteht. Das BAG bestätigt damit das Urteil des LAG Baden-Würtembergs vom 07.05.2015, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass hier eine Regelungslücke im AÜG vorliegt. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Neuregelung von Zeitarbeit und Werkverträgen soll diese Lücke schließen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung / dpa