Am 1. Juli steigt der Mindestlohn für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Sowohl in West- als auch in Ostdeutschland steigt die Lohnuntergrenze auf 8,75 Euro. Es gibt künftig keine Entgeltdifferenzen mehr zwischen den beiden Regionen.
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Quelle: iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.