Eingliederungszuschuss für Zeitarbeitsunternehmen

Änderung der Fachlichen Hinweise durch die Bundesagentur für Arbeit

Am 20. Mai 2016 hat die Bundesagentur für Arbeit die Hinweise zur Gewährung von Eingliederungszuschüssen an Unternehmen der Zeitarbeit angepasst.

Quelle: BAP – Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.