Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf, um Missbrauch zu verhindern

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Die Leiharbeit wird auch zukünftig die nötige Flexibilität für Auftragsspitzen oder Vertretungen bieten, der Verdrängung von Stammbelegschaften wird jedoch entgegengewirkt. Ebenso wird verhindert, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer dauerhaft zu niedrigeren Löhnen als die Stammbeschäftigten in der Einsatzbranche eingesetzt werden. Durch die gesetzliche Klarstellung, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, und die Pflicht Leiharbeit offenzulegen, werden missbräuchliche Umgehungen des Arbeits- und Sozialrechts durch vermeintliche Werkverträge verhindert. Auch die Stärkung der Betriebsräte durch Klarstellung der Informationsrechte trägt hierzu bei.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales