Das Bundesarbeitsgericht hat eine Grundsatzentscheidung zum Mindestlohn getroffen. Demnach können Sonderzahlungen wie Urlaub- und Weihnachtsgeld unter bestimmten Voraussetzungen dem Mindestlohn angerechnet werden.
Quelle: Hannoversche Allgemeine (Autorin: Simone Rothe)