Erstes BAG-Urteil zum Mindestlohn erwartet

In dem erwarteten ersten Urteil seit Einführung des Mindestlohns geht es um zwei Fragen: Zum einen, ob Sonderleistungen wie Urlaub und Weihnachtsgeld bei der Mindestlohnberechung miteinbezogen werden dürfen und zum anderen, ob für Mehrarbeits- und Nachzuschläge nicht ebenfalls der gesetzliche Mindestlohn gelten müsse. Das BAG will bei diesen zwei grundsätzlichen Fragen, die im Mindestlohnbereich immer wieder eine Rolle spielen, Klarheit schaffen.

Quelle: Süddeutsche Zeitung / dpa