BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz zu den geplanten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

„AÜG-Entwurf in seinen Konsequenzen nicht zu Ende gedacht“

Nach dem Treffen der großen Koalition am gestrigen Abend ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ final beschlossen worden. In Kürze wird der Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet. Zu diesem Entwurf erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP):

„Die wichtigsten Eckpunkte – Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal Pay nach 9 Monaten – sind, wie nach Koalitionsvertrag zu erwarten war, von der großen Koalition beschlossen worden. Als höchstproblematisch bewerte ich jedoch, dass bislang keine klare Definition von Equal Pay getroffen wurde und damit Personaldienstleister massiver Rechtsunsicherheit ausgesetzt werden. Die Politik stiehlt sich so aus der Verantwortung, indem sie den Arbeitsgerichten die Entscheidung überlässt, was genau unter Equal Pay zu verstehen ist. Verschärft wird diese Situation für die Personaldienstleister außerdem dadurch, dass harte Sanktionen für den Fall vorgesehen sind, in denen gegen Equal Pay – auch unwissentlich – verstoßen wird: Es kann nicht sein, dass bereits kleine Fehler zum Verlust der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis führen können und Personaldienstleister mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro rechnen müssen. Hier muss zwingend ein Ermessensspielraum eingeführt werden, damit Personaldienstleister nicht leichtfertig in ihrer Existenz gefährdet werden."

Quelle: BAP - Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.