Arbeitgeberpräsident Kramer: Bei Zeitarbeit noch Änderungen erforderlich – Begrüßen Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge

Zu den Ergebnissen des Koalitionsgipfels erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer: Im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zu Werkverträgen und Zeitarbeit sind weitere Änderungen erforderlich, um die Neuregelung praktikabel und insbesondere für die Tarifpartner anwendbar zu machen. Dies muss im Rahmen der jetzt beginnenden Ressortabstimmung geklärt werden. Die Regelungen zum Werkvertrag sind aus unserer Sicht im Wesentlichen in Ordnung. An einer entsprechenden Kompromissformulierung hat die BDA mitgewirkt. Ich begrüße insbesondere, dass das Recht der Werkverträge gegenüber geltendem Recht unverändert bleibt. Wir begrüßen die tarifvertraglichen Abweichungsmöglichkeiten bei der Zeitarbeit sowohl zur Höchstüberlassungsdauer als auch zur tarifvertraglichen Regelung der Bezahlung der Zeitarbeitnehmer. Im Einzelnen bedürfen diese Regelungen allerdings noch einiger Korrekturen, zum Beispiel damit unterschiedliche branchenbezogene Tarifverträge zur Überlassungsdauer und zum Equal Pay möglich bleiben.

Quelle: BDA – Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände