Werkvertragsgesetz und Scheinselbstständigkeit: „Das Schlimmste wurde verhindert“

Der überarbeitete Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Beseitigung von Missständen bei Werkverträgen hat die aus Sicht der Wirtschaft größte Gefahr gebannt. Selbstständige in bestimmten Branchen müssen jetzt nicht mehr bangen per se als Scheinselbstständige eingestuft zu werden. Dennoch gibt es immer noch Rechtsunsicherheiten bei der Einstufung.

Quelle: WirtschaftsWoche (Autorin: Kerstin Dämon)