Landgericht Berlin: keine Amtshaftung der Bundesrepublik wegen evtl. fehlerhafter Umsetzung der EU- Leiharbeiterrichtlinie

Die Zivilkammer 28 des Landgerichts Berlin hat am 22. Februar 2016 eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin einen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch wegen fehlerhafter Umsetzung der sog. Leiharbeiterrichtlinie 2008/104/EG geltend gemacht hatte.

Quelle: Kammergericht Berlin