Kein Vertrauenschutz bei unwirksamen Tarifverträgen

Zeitarbeitsunternehmen, die in der Vergangenheit einen unwirksamen Tarifvertrag mit der CGZP abgeschlossen hatten, können sich nicht auf Vertrauensschutz berufen. Das hat am 16.12.2015 das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Laut Badischer Zeitung muss sich die Branche auf Nachforderungen der Sozialversicherungsträger in dreistelliger Millionenhöhe einstellen.

Quelle: Badische Zeitung / dpa