IG Metall und ver.di regeln Zusammenarbeit für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik

Mit einer Kooperationsvereinbarung haben die IG Metall und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Zuständigkeiten und damit die Geltungsbereiche für Tarifverträge für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik geregelt. "Zugleich haben wir eine gute Grundlage für eine intensivere Zusammenarbeit beider Gewerkschaften geschaffen", sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske erklärte, man wolle "durch die Abstimmung zwischen den Gewerkschaften mögliche Divergenzen verhindern und das gemeinsame Vorgehen im Interesse der Beschäftigten stärken." Als Ziel der Vereinbarung nannten ver.di und IG Metall in einer gemeinsamen Erklärung "die Verbesserung der Arbeits- und Entgeltbedingungen für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik." Diese wolle man durch eine hohe Tarifdichte und eine stabile Tarifbindung erreichen.

Quelle: IG Metall