Laut einem Urteil des EuGH vom 17.11.2015 dürfen Städte und Gemeinden bei der Ausschreibung von Aufträgen Anbieter ausschließen, die nicht bereit sind den Mindestlohn zu zahlen.
Laut einem Urteil des EuGH vom 17.11.2015 dürfen Städte und Gemeinden bei der Ausschreibung von Aufträgen Anbieter ausschließen, die nicht bereit sind den Mindestlohn zu zahlen.