BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz zum neuen Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums für die Zeitarbeit

"Wenig Licht, Viel Schatten"

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen neuen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vorgelegt. Zu diesem Entwurf erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP):

„Der neue Referentenentwurf aus dem Hause Nahles enthält wenig Licht und viel Schatten für die Zeitarbeitsbranche. Sehr positiv ist, dass die Forderung des BAP umgesetzt wurde, die Branchenzuschlagstarifverträge als Equal Pay anzuerkennen. Die Tarifvereinbarungen der Sozialpartner, mit denen Zeitarbeitskräfte in Stufen an die gleiche Bezahlung vergleichbarer Stammmitarbeiter herangeführt werden, bleiben uneingeschränkt erhalten, und das gilt auch für künftige Branchenzuschlagstarifverträge."

Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldiesntleister (BAP)