Zum Jahresbeginn ist eine weitere Anhebung des Mindestlohns vorgesehen. Nach Einschätzung des Arbeitsrechtsprofessors Christian Picker von der Universität Tübingen entspricht der Anpassungsvorschlag der Mindestlohnkommission nicht dem Mindestlohngesetz und greife damit ungerechtfertigt in die Tarifautonomie ein. In dem Fall wäre auch die Verordnung der Bundesregierung und somit die Mindestlohnerhöhung unwirksam.
Quelle: DER SPIEGEL
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen