Einheitlicher Tarifvertrag ab 2026: Bessere Bedingungen für Leiharbeit

Gewerkschaften des DGB und GVP haben sich erstmals auf ein gemeinsames Tarifregelwerk geeinigt: Ab 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Vertrag für Leiharbeiter, der nicht nur Plusstunden ab 91 Stunden auszahlt, sondern auch reale Wegezeiten und Eltern‑ sowie Pflegezeiten im Urlaub berücksichtigt, zudem können Arbeitsverträge künftig auch per E‑Mail geschlossen werden.

Quelle: Personalwirtschaft (Autor: Kristin Gründel)