In seinen Schlussanträgen, die am 14. Januar 2025 vorgelegt wurden, spricht sich der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Nicholas Emiliou, dafür aus, die EU-Mindestlohnrichtlinie in vollem Umfang für nichtig zu erklären. Die dänische Regierung hatte 2023 gegen die EU-Mindestlohnrichtlinie eine Nichtigkeitsklage beim EuGH eingereicht. Dänemark sorgt sich, dass die Richtlinie das dänische Modell der Lohnverhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden untergraben könnte. Die Richtlinie gibt verbindlich vor, dass die Mitgliedstaaten bei ihrer Bewertung der Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne Referenzwerte zugrunde legen, wie etwa 60 Prozent des Bruttomedianlohns oder 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns. Die Entscheidung über den konkreten Referenzwert bleibt bei den Mitgliedstaaten. Die Richtlinie musste bis zum 15. November 2024 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen