Neuer Kurs bei der Arbeitnehmerüberlassung in Konzernen

Das Bundesarbeitsgericht hat die Praxis der Arbeitnehmerüberlassung innerhalb von Konzernen verschärft. Eine neue Entscheidung erschwert die gängige Praxis, dass Mitarbeiter über Jahre hinweg zwischen Tochterunternehmen wechseln. Die Entscheidung könnte zu mehr Unsicherheit und rechtlichen Fragen führen.

Quelle: Süddeutsche Zeitung