Das Bundesarbeitsgericht hat die Praxis der Arbeitnehmerüberlassung innerhalb von Konzernen verschärft. Eine neue Entscheidung erschwert die gängige Praxis, dass Mitarbeiter über Jahre hinweg zwischen Tochterunternehmen wechseln. Die Entscheidung könnte zu mehr Unsicherheit und rechtlichen Fragen führen.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen