Setzen Unternehmen auf Zeitarbeit, müssen sie die rechtlichen Vorgaben genau kennen, um arbeitsrechtliche Fallstricke zu vermeiden. Besonders wichtig: Nach 18 Monaten ununterbrochener Beschäftigung bei einem Entleiher entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wer diese Fristen nicht beachtet, riskiert unerwünschte Konsequenzen. Einen Sonderfall zur Überlassungshöchstdauer hat erst kürzlich das BAG an das EuGH übergeben, um die Frage zu klären, ob bei einem Betriebsübergang die Überlassungsdauer neu zu laufen beginnt.
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