Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Klage eines Wirtschaftsjuristen abgewiesen, der sich wiederholt auf nicht geschlechtsneutrale Stellen wie "Sekretärin" beworben und wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Entschädigung gefordert hatte. Das Gericht sah in diesen wiederholten Klagen einen Rechtsmissbrauch, da der Kläger die Stellen offenbar nicht ernsthaft anstrebte, sondern gezielt auf Entschädigungen abzielte. Damit bestätigte das BAG das Urteil der Vorinstanz.