Ergänzung zum Vier­ten Bü­ro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz ermöglicht digitale Arbeitsverträge

Die Bundesre­gie­rung hat eine For­mu­lie­rungs­hil­fe für eine Ergänzung des Vier­ten Bü­ro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setzes be­schlos­sen. Diese soll dafür sorgen, dass im Nach­weis­ge­setz die Schrift­form durch die Text­form er­setzt wird, so dass künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge kom­plett di­gi­tal ab­ge­schlos­sen wer­den kön­nen.

Quelle: BibliomedPflege